Dorfhelfer:innenhilfe - Amt der NÖ Landesregierung

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 12

Dorfhelfer:innen können bei Ausfall der betriebsführenden Person oder einer natürlichen Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushaltes ist, in Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben eingesetzt werden. Voraussetzung für die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers ist der Ausfall der betriebsführenden Person durch Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall, Kur- oder Erholungsaufenthalt.  

 

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