Dorfhelfer:innenhilfe - Amt der NÖ Landesregierung
Dorfhelfer:innen können bei Ausfall der betriebsführenden Person oder einer natürlichen Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushaltes ist, in Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben eingesetzt werden. Voraussetzung für die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers ist der Ausfall der betriebsführenden Person durch Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall, Kur- oder Erholungsaufenthalt.
- Централа
- Amt der NÖ Landesregierung