Dorfhelfer:innenhilfe - Amt der NÖ Landesregierung
Telefono: 02742/9005-12820
Telefono: 02742/9005-12952
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Sito web: www.noe.gv.at
Dorfhelfer:innen können bei Ausfall der betriebsführenden Person oder einer natürlichen Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushaltes ist, in Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben eingesetzt werden. Voraussetzung für die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers ist der Ausfall der betriebsführenden Person durch Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall, Kur- oder Erholungsaufenthalt.
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