Parkausweis nach §29 b
4020 Linz,
Gruberstraße 63 [Sozialministeriumservice - Zentrale Poststell ]
- Der Parkausweis nach §29 b wird beim Sozialministeriumservice
(früher: Bundessozialamt) beantragt und als Anlage zum
Behindertenpass ausgestellt.
Er berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz
und zum gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen
- Er kann auch in den Mitgliedsstaaten der EU verwendet werden,
Voraussetzungen - siehe Broschüre
- Hinweis: persönliche Behindertenparkplätze sind in der
Wohnsitzgemeinde zu beantragen