Parkausweis nach §29 b
webová stránka : Alle Informationen zum Parkausweis_Sozialministeriumservice - Informationen und Online-Antrag (sozialministeriumservice.at/...)
webová stránka : Europäischer Parkausweis - Folder (sozialministeriumservice.at/...)
webová stránka : Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung in der EU - Broschüre (sozialministeriumservice.at/...)
- Der Parkausweis nach §29 b wird beim Sozialministeriumservice
(früher: Bundessozialamt) beantragt und als Anlage zum
Behindertenpass ausgestellt.
Er berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz und zum gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen - Er kann auch in den Mitgliedsstaaten der EU verwendet werden, Voraussetzungen - siehe Broschüre
- Hinweis: persönliche Behindertenparkplätze sind in der Wohnsitzgemeinde zu beantragen