HILFE IM EIGENEN LAND - Katastrophenhilfe Österreich
HILFE IM EIGENEN LAND hilft bei
• Plötzlichem Tod des Familienerhalters (z. B. im
Falle gesperrter Konten)
• Behinderung (Zuschüsse zu Hilfsmitteln wie Rollstühlen,
augengesteuerten Spezialcomputern bei Sehbehinderung,
behindertengerechtem Umbau zuhause etc.) und dringend benötigten
Therapien
• Schäden durch Brand oder Wasser im Wohnbereich (bei
fehlender eigener Versicherung)
Радно време
Montag bis Freitag 08.30 - 13.00 (kein Parteienverkehr)
Nur schriftliche oder telefonische Anfragen möglich
Nur schriftliche oder telefonische Anfragen möglich