Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
- außergerichtliche Möglichkeit wohnrechtliche Streitfälle im Bereich von Miet-, Genossenschafts- und (teilweise) Eigentumswohnungen zu regeln (z.B.: Mietzinserhöhung, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Überprüfung des Hauptmietzinses)
- Zuständigkeit: ausschließlich für das Stadtgebiet von Neunkirchen
- Ответствен/а/о/ы за
- Neunkirchen (Bezirk)