Bundesasylamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Erstaufnahmestelle Ost

2514 Traiskirchen, Otto Glöckel-Straße 24 2-24
  • Asylverfahren 1. Instanz
  • zuständige Behörde für Dublin-Verfahren und die Kommunikation mit europäischen Partnerbehörden
  • Vollzug des Grundversorgungsgesetzes als Bundesbehörde
  • Identitätsabklärung - Trend & Informationscenter für das BFA
  • Vollzug fremdenrechtlicher aufenthaltsbeendender Maßnahmen, inklusive Einreiseverbot und freiwillige Ausreise sowie Anordnung der Außerlandesbringung
  • fremdenrechtliche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Erlassung von Festnahmeaufträgen, Schubhaft und gelinderes Mittel

Heures d'ouverture

Parteienverkehr (Haus 17):
Montag bis Freitag von 08.00 - 11.30 Uhr
(ausgenommen Feiertage, 24. und 31. Dezember)

Amtsstunden:
Montag bis Freitag 07.30 - 15.30 Uhr