Bundesasylamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Außenstelle Traiskirchen

2514 Traiskirchen, Karl Theuer-Straße 7a

Asylverfahren 1. Instanz

  • zuständige Behörde für Dublin-Verfahren und die Kommunikation mit europäischen Partnerbehörden
  • Vollzug des Grundversorgungsgesetzes als Bundesbehörde
  • Identitätsabklärung
  • Informationscenter für das BFA
  • fremdenrechtliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen, inklusive Einreiseverbot, freiwillige Ausreise, Anordnung der Außerlandesbringung und Abschiebung
  • fremdenrechtliche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Erlassung von Festnahmeaufträgen, Schubhaft und gelinderes Mittel