Parkausweis nach §29 b

4020 Linz, Gruberstraße 63 [Sozialministeriumservice - Zentrale Poststell ]
  • Der Parkausweis nach §29 b wird beim Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) beantragt und als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.
    Er berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz und zum gebührenfreien Parken in Kurzparkzonen
  • Er kann auch in den Mitgliedsstaaten der EU verwendet werden, Voraussetzungen - siehe Broschüre
  • Hinweis: persönliche Behindertenparkplätze sind in der Wohnsitzgemeinde zu beantragen