Online-Service: Psychotherapie auf Krankenschein oder Zuschuss durch Krankenkassen

  • Psychotherapie als Vertragsleistung (auf Krankenschein): Möglichkeit psychotherapeutischer Behandlung, die zur Gänze von der Krankenkasse (ÖGK) bezahlt wird.
  • Kostenzuschuss: Neben den Angeboten durch einen Vertragspartner:in der Krankenkasse können Sie sich für eine Psychotherapie durch eine/n sonstige/n freiberufliche/n Psychotherapeutin/ Psychotherapeuten entscheiden. Ist diese Person in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen, leistet die Krankenkasse (ÖGK) einen Kostenzuschuss in der Höhe von € 33,70 pro Therapiestunde (60 Minuten, Stand 1/2024).