Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt St. Pölten

3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
  • durch schriftliche Antragstellung erfolgt die Einleitung eines außerstreitigen Verfahrens (keine Mietrechtsberatung!)
  • dieses Verfahren bietet eine außergerichtliche Möglichkeit, wohnrechtliche Streitfälle im Bereich von Miet-, Genossenschafts- und (teilweise) Eigentumswohnungen zu regeln bzw. zu schlichten (z.B. Mietzinserhöhung, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Überprüfung des Hauptmietzinses)
  •  zuständig für Bestandobjekte im Stadtgebiet von St. Pölten
Tätig für
Sankt Pölten (Stadt)